Ambulante - Ergänzung
Brillen und Kontaktlinsen: Sollten Sie eine neue Sehhilfe benötigen, zahlt ihr Versicherer innerhalb definierter Grenzen, i.d.R. alle 24 Monate bis zu 100 % der Kosten. Der Höchstbeitrag ist auf eine bestimmte Summe begrenzt.
Verschiedene Tarife sehen darüber hinaus Kostenersatz für gesetzliche Zuzahlungen (Praxisgebühr) und für Heil-und Hilfsmittel vor.
Auslandsschutz: In der Regel beinhalten die Produkte eine sog. Auslands-Reisekrankenversicherung. Darüber werden bei Erkrankungen im Ausland die Behandlungskosten und wenn nötig, auch die Kosten für den Rücktransport der erkrankten Person ersetzt.
Heilpraktiker: Hier bieten die verschiedenen Tarife unterschiedlichste Leistungen. Versicherbar sind alle Naturheilverfahren nach „Hufeland-Verzeichnis“ und Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.